Einigkeit und Recht und …

Posted by jedi on Februar 24, 2010 at 12:00 am.

Rückblick

Erst war da eine Diskussion, die im August 2008 angestoßen wurde, die ein paar Monate später von Frau von der Leyen (CDU, damals Familienministerin) aufgegriffen wurde.

Im Januar 2009 wurde dann ein Lösungsvorschlag für die diskutierten Probleme vorgestellt. Der beinhaltete zum einen, dass der Gesetzgeber weniger, andere dafür mehr arbeit haben würden und zum anderen die obligatorische Begründung, anderswo würde das ähnlich gehandhabt.

Zunächst wurden im April 2008 freiwillige Partner gesucht (und gefunden: Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, HanseNet/Alice, Telefónica O2 Germany und Kabel Deutschland), in einem weiteren Schritt sollten unfreiwillige Partner per Gesetz zur Kooperation gezwungen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde ebenfalls im April vom Bundeskabinett gebilligt.

Inzwischen dürfte klar sein, dass es sich um das Zugangserschwerungsgesetz handelt.

Währenddessen diskutierte man im Internet schon heftig über das geplante Gesetz, richtete eine Online-Petition dagegen ein. Spätestens nachdem diese bereits innerhalb von wenigen Tagen die nötigen 50.000 Unterstützer erreichte, begannen auch die traditionellen Medien, über das Thema etwas ausführlicher zu berichten.

Befragte Experten rieten unisono zur Überarbeitung des Gesetentwurfs, äußerten Bedenken zur Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und auch hinsichtlich der Motivation, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.

Politiker sind allerdings, so weiß man inzwischen sicher, resistent – in erster Linie: beratungsresistent. So wurde das Gesetz am 18. Juni 2009 im Bundestag beschlossen.

Abstimmung des Bundestags zum Zugangserschwerungsgesetz

Abstimmung des Bundestags zum Zugangserschwerungsgesetz

Das war dann auch der Freibrief zur Ehrlichkeit, so dass selbst ein Herr Schäuble im Oktober 2009 Fehler einräumen musste. Er bestätigte sogar, dass das Gesetz auch Mittel des Wahlkampfs war. Das hätte vorher natürlich niemand vermutet, bis zu diesem Zeitpunkt ging noch jeder davon aus, dass das Gesetz ausschließlich für den Wahlkampf entworfen wurde.

In den Koalitionsverhandlungen – nun war der Wahlkampf schließlich beendet, die Wahl gewonnen – beschlossen CDU und FDP dann auch konsequent, dass man das Gesetz nicht anwenden wolle. Auch Bundespräsident Köhler weigerte sich im November, das Gesetz zu unterzeichnen. Er wollte zunächst “ergänzende Informationen”.

Wenig später, Mitte Dezember wendete sich schließlich auch die SPD gegen das Gesetz, dass sie immerhin als stärkste Partei im Bundestag befürwortet hatte.

Endlich, so könnte man sagen, herrscht Einigkeit bei allen Parteien im Budestag. Keiner will das Gestz. Und was macht der Bundespräsident?

17. Februar 2010: Horst Köhler unterzeichnet das Gesetz.

Ausblick

Es muss sich trotzdem niemand sorgen, immerhin gibt es schon eine Dienstanweisung an das BKA, dass das Gesetz nicht umgesetzt werden soll. Vielleicht sollte man sich aber auch gerade deshalb Sorgen machen, denn:

“Eine Dienstanweisung an das BKA kann das Ministerium jederzeit rückgängig machen. Heimlich still und leise, ohne Aussprache im Bundestag, ohne Öffentlichkeit.” (ODEM.blog)

Willkommen in Deutschland.

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